Beratung
Öffentliche Auftraggeber
Öffentliche Auftraggeber in Deutschland haben bei der Vergabe von Aufträgen und der Durchführung von Bauprojekten vielfältige rechtliche Anforderungen zu beachten. Dazu gehören unter anderem die Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), das Vergaberecht der Europäischen Union und nationale Regelungen zum Vergaberecht wie das Gesetz über die Vergabe von Bauleistungen (VgV) oder das Gesetz über die Vergabe von Dienstleistungen (VOL/A).
Um bei der Vergabe von Aufträgen und der Durchführung von Bauprojekten rechtssicher zu agieren, kann es für öffentliche Auftraggeber sinnvoll sein, sich beraten zu lassen. Diese können beispielsweise bei der Erstellung von Vergabedokumenten, der Durchführung von Vergabeverfahren oder bei der Prüfung von Verträgen und anderen Rechtsdokumenten unterstützen.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Beratung von öffentlichen Auftraggebern in Verbrechtfragen auch besondere Anforderungen an die Unabhängigkeit und Integrität der Berater stellt, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Um sicherzustellen, dass die Beratung von Öffentlichen Auftraggebern in Verbrechtfragen den hohen Anforderungen an Unabhängigkeit und Integrität gerecht wird, sollten entsprechende Qualitätsstandards beachtet werden.